Diebstahl, § 242 StGB
§ 242 StGB erfasst den einfachen Diebstahl. Wesentliches Merkmal des Diebstahls ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Der einfache Diebstahl ist kriminologisch ein „Einstiegsdelikt“ für Ersttäter. Für einen einfachen Diebstahl kann als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verhängt werden.