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Gefährdung des Straßenverkehrs

fahrlässige Tötung Gefährdung des Straßenverkehrs Revision Trunkenheit im Verkehr Verkehrsstrafrecht

Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung kann auch bei einem nicht vorbestraften Täter zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sein

1. Oktober 2014 / 1. Oktober 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Es kommt eher selten vor, dass ein nicht vorbestrafter Täter, der gut sozial integriert ist, seine Tat gesteht und bereut, eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren im Gefängnis verbringen muss. Grund dafür ist § 56 Abs. 2 StGB, nach dem eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn nach der Gesamtwürdigung […]

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§ 222 StGB § 315c StGB § 56 StGB Bewährung Freiheitsstrafe Vorstrafe
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