Jugendstrafrecht

Auch bei einem Ladendiebstahl eines Ersttäters muss man manchmal hart bleiben

Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor einer Jugendrichterin in Berlin. Mein jugendlicher Mandant hatte einen Ladendiebstahl begangen und mich kurz vor der Verhandlung mandatiert. Wie ich der Akte entnehmen konnte, war unser Mandant bisher noch nicht vorbestraft. Es handelte sich also um einen Ersttäter. Dafür war der Aufenthaltsstatus meines Mandanten nicht gesichert.

Guten Mutes ging ich in ein Vorgespräch mit der Richterin und der Staatsanwältin und dachte, dass man das Verfahren doch einfach gegen ein paar Freizeitarbeiten einstellen könne. Diese Sanktion wäre doch ausreichend und in 10 Minuten wäre der Termin erledigt, so dachte ich. Schnell wurde ich enttäuscht, da das Gericht und die Staatsanwaltschaft sich einig waren, dass als Strafe ein Urteil her müsse. Meine Hinweise auf einen einfachen Ladendiebstahl und den Ersttäter wurden nicht gehört. Vielmehr versuchte man mich von den Vorzügen eines Urteils auch bei einem Ersttäter zu überzeugen.

Obwohl der Ladendiebstahl polizeilich aufgenommen wurde, beschloss ich, kein Geständnis für meinen Mandanten abzulegen. Vielmehr beriefen wir uns auf das Schweigerecht. Dem Gericht teilte ich auch noch mit, dass ich dann lieber mein mir hier versagtes Glück in der Berufungsinstanz suchen würde. Von den zwei als Zeugen geladenen Detektiven war nur einer anwesend. Manchmal kommt das Glück ein wenig verspätet. Dieser Detektiv konnte sich an nichts, wirklich nichts erinnern.

Da nun das Gericht und die Staatsanwaltschaft keine Lust mehr hatten, einen weiteren Termin abzuhalten, bot man mir die Einstellung an. Ich bin ja nicht nachtragend und das Risiko des zweiten Detektivs wollte ich auch nicht eingehen, und deshalb wurde das Verfahren dann nach einer Stunde eingestellt.

Ich verstehe es aber immer noch nicht: Jugendlicher, Ersttäter, Urteil und das soll Vorzüge haben.

Rechtsanwalt Dietrich, Ihr Anwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg