Weiter zum Inhalt
logo_xs logo_md logo_xl
Menü
  • Rechtsanwalt Dietrich – Fachanwalt
    • Strafrechtskanzlei online
    • Besondere Delikte
    • Besondere Verfahrensstadien
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. Start
  2. Schwarzfahren; § 265a StGB
  3. Beim Schwarzfahren erwischt

Schwarzfahren; § 265a StGB

Beim Schwarzfahren erwischt

9. Juli 2015 / 22. Mai 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

soll man nun die 40,00 € Strafe zahlen?

Ein Erfahrungsbericht auf taz.de zeigt auf, dass man beim Schwarzfahren nur starke Nerven braucht. Um die 40,00 € Strafe kommt man nach diesem Bericht herum.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

Schlagworte

Beförderungserschleichung erhöhtes Beförderungsentgelt Schwarzfahren Strafe
  • Veranstaltung der BKV in Potsdam: Aktuelle Fragen der Gesetzgebung im Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  • Ich will doch nur spielen – Mann gibt Freundin Betäubungsmittel in den Tee, um mit seinen Kumpels zocken zu können
Seitenmenü
Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Die Lage der Strafrechtskanzlei

Kontakt

Strafrechtskanzlei Dietrich
Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

  • 030 / 609 857 413
  • auskunft@anwalt-strafrecht.berlin
Interessante Themen
  • Links
  • Verteidigungsstrategie
  • Philosophie
  • Pflichtverteidiger
  • Fachanwalt für Strafrecht
Informationen zur Kanzlei
  • Kontakt
  • Kosten
  • Zusammenarbeit
  • Vita Rechtsanwalt Dietrich
  • Impressum
  • Datenschutz
© 2026 strafrechtsblogger