Strafprozessrecht Strafverteidiger
3. August 2023 / 3. Juli 2026 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Am 27. Juni 2023 gab die Verteidigerin des Angeklagten vor dem Landgericht Ulm ein überraschendes Schlussplädoyer ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der Angeklagte soll einen Menschen heimtückisch und zur Verdeckung einer anderen Straftat getötet haben. Nach Betrachtung des Sachverhaltes gestaltete sich die Beweislage eindeutig und bestätigte die Anklagevorwürfe. Doch nicht […]
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Pflichtverteidiger Strafverteidiger Urteil- und Entscheidungsbesprechung
6. Juli 2023 / 3. Juli 2026 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Nach den abgeschlossenen Strafrechtsvorlesungen im Studium begegnet einem das Strafprozessrecht, welches in der Praxis eines Strafrechtsanwalts von hoher Relevanz ist. Die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Vorschriften für die Durchführung eines Strafverfahrens und enthält Bestimmungen für das Hauptverfahren, aber auch bereits für das Ermittlungsverfahren. Auch zur Pflichtverteidigung im Strafverfahren enthält die StPO Vorschriften. Ein Pflichtverteidiger wird […]
Allgemein Strafprozessrecht Strafverteidiger Urteil- und Entscheidungsbesprechung
20. August 2019 / 22. August 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Verlangt er gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit einem Verteidiger, darf der Beschuldigte nicht (weiter) vernommen werden. Die Beamten müssen dem Beschuldigten dabei unterstützen, einen Verteidiger telefonisch zu kontaktieren.
24. Juni 2019 / 6. Mai 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Auch Strafverteidiger können krank werden. Ungünstig ist eine Erkrankung der Verteidigung dann, wenn ein Hauptverhandlungstermin ansteht und es sich nicht um eine Pflichtverteidigung handelt. Denn während bei einer Pflichtverteidigung ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und die Abwesenheit des Verteidigers einen absoluten Revisionsgrund darstellt, kann das Gericht bei einer Wahlverteidigung grundsätzlich auch ohne einen Verteidiger verhandeln. Das Gericht muss zwar abwägen, ob das Interesse des Angeklagten an einer wirksamen Verteidigung eine Verlegung des Termins begründet. Kommt das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass der zügigen Durchführung des Verfahrens Vorrang zukommt, kann man dagegen nur eingeschränkt vorgehen.
Allgemein Beste Unterhaltung Strafverteidiger
9. Januar 2019 / 9. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Auch als Strafverteidiger freut man sich, wenn die eigene Arbeit wertgeschätzt wird und bei den Mandanten gut ankommt.
Besonderer Teil StGB Buchrezension Referendare Strafverteidiger Studium
3. Januar 2019 / 3. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten 12 Seiten ausführlich besprochen.
Körperverletzung Strafprozessrecht Strafverteidiger Studium Urteil- und Entscheidungsbesprechung
27. Dezember 2018 / 28. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook
Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, ob es im Strafrecht die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe gibt. Bei meiner Antwort blicke ich dann häufig in enttäuschte Gesichter. Das Strafrecht kennt keine Prozesskostenhilfe. Im Strafrecht gibt es lediglich das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung, das in § 140 StPO geregelt ist. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so bestellt das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten zwar zunächst von der jeweiligen Landeskasse getragen werden. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, so muss er die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten, also auch die des Pflichtverteidigers, erstatten. Im Ergebnis heißt dies oft, dass Beschuldigte die Kosten eines Strafverfahrens tragen muss.