Beteiligung an einer Schlägerei Urteil- und Entscheidungsbesprechung
29. Juli 2024 / 3. Juli 2026 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Um Gefahren zu begegnen, die sich aus einer Schlägerei ergeben, hat der Gesetzgeber die Beteiligung an einer Schlägerei im § 231 StGB unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich aber nur, wer an einer Schlägerei teilnimmt und durch diese der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) verursacht wird. Damit handelt es sich […]
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Besonderer Teil StGB Beteiligung an einer Schlägerei Urteil- und Entscheidungsbesprechung
11. Januar 2021 / 11. Januar 2021 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Eine Schlägerei im Sinne des § 231 StGB ist eine mit gegenseitigen Tätlichkeiten verbundene Auseinandersetzung, an der mehr als zwei Personen aktiv mitwirken. Die Beteiligung an einer Schlägerei gemäß § 231 StGB weist im Vergleich zu anderen Straftatbeständen einige Besonderheiten auf. Bestraft wird die Beteiligung an der Schlägerei als solcher, wobei der aus der Auseinandersetzung […]
Beteiligung an einer Schlägerei Strafrechtsdefinitionen Studium
5. Juni 2019 / 5. August 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Wenn sich in der Klausur mehrere Personen prügeln, sollte man zumindest gedanklich kurz überprüfen, ob auch eine Strafbarkeit wegen der Beteiligung an einer Schlägerei in Betracht kommt. Doch wann liegt eigentlich eine Schlägerei vor? Wir wiederholen den Begriff im Rahmen unserer wöchentlichen Definitionsreihe.
Allgemeiner Teil StGB Beteiligung an einer Schlägerei Einwilligung Körperverletzung Rechtfertigungsgründe
29. Mai 2015 / 29. März 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Verabredete Schlägerei auch mit Regeln sittenwidrig – Einwilligung adieu!
Das Institut der Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung ist heikel und viel diskutiert. Wenn es darum geht, was der Mensch mit seinem eigenem Körper tun darf, gibt es keine Grenzen. Von A-Z oder besser gesagt bis zum Suizuid, man darf sich alles antun, solange man dabei niemanden gefährdet. Anders ist die Rechtslage, wenn es um die […]