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Diebstahl, § 242 StGB

§ 242 StGB erfasst den einfachen Diebstahl. Wesentliches Merkmal des Diebstahls ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Der einfache Diebstahl ist kriminologisch ein „Einstiegsdelikt“ für Ersttäter. Für einen einfachen Diebstahl kann als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verhängt werden.

Diebstahl, § 242 StGB Strafrechtsdefinitionen

Der Begriff des verschlossenen Behältnisses beim Diebstahl im besonders schweren Fall

10. Februar 2020 / 10. Februar 2020 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Der Diebstahl ist ein absoluter Klassiker im Examen. Insbesondere wegen seiner Qualifikationen und Regelbeispiele, bietet er für Klausuren zahlreiche Problemfelder, die Examenskandidaten sehen und bewältigen müssen. Eines davon ist der Diebstahl eines verschlossenen Behältnisses, der einen besonders schweren Fall des Diebstahls darstellt. Damit die Definitionen keine Schwierigkeiten bereiten, wiederholen wir heute den Begriff des verschlossenen […]

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besonders schwerer Fall des Diebstahls Regelbeispiel verschlossenes Behältnis

Diebstahl, § 242 StGB

Kein vollendeter Diebstahl, wenn man Waren aus Geschäftsräumen sichtbar wegträgt

16. Januar 2019 / 15. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Vor diesem Hintergrund erscheint es möglicherweise auf den ersten Blick verwunderlich, wenn das Kammergericht es „nur“ als versuchten Diebstahl bewertet, wenn man mehrere Flaschen Parfüm festhält, diese in Zueignungsabsicht sichtbar durch die Geschäftsräume trägt und beim Verlassen des Geschäfts ein Alarmsignal auslöst

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Beobachtung Gewahrsam Gewahrsamsenklave heimliches Delikt Ladendiebstahl Sachherrschaft

Diebstahl, § 242 StGB Raub Strafrechtsdefinitionen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Gemeinsame Tatbegehung von mindestens drei Personen – eine Bande im Sinne des StGB?

16. Oktober 2018 / 15. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen.

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Bande Bandendiebstahl Definition

Diebstahl, § 242 StGB Referendare Schwerer Diebstahl Strafrechtsdefinitionen

Diebstahl mit Waffen – was sind sonstige Werkzeuge oder Mittel?

1. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Sonstige Werkzeuge oder Mittel sind alle Gegenstände, die sich nach Art ihrer Beschaffenheit in der konkreten Situation objektiv zur Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt eignen.

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Definitionen Diebstah mit Waffen sonstige Mittel sonstige Werkzeuge

Diebstahl, § 242 StGB Raub Räuberische Erpressung Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Neues vom Bundesgerichtshof: Keine Aneignungsabsicht bei bloßer Mitnahme eines Smartphones zur Kontrolle des Partners

27. September 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Zueignungsabsicht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn sich der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die Substanz oder den Sachwert der fremden Sache einverleiben (Aneignung) und den Eigentümer dauerhaft von der Sachherrschaft ausschließen (Enteignung) will. An der Aneignung fehlt es, wenn die Sache nur zum Zwecke der Gebrauchsanmaßung weggenommen oder wenn sie lediglich zerstört, vernichtet, weggeworfen, beschädigt oder beiseite geschafft oder der Eigentümer durch den Sachentzug geärgert werden soll

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Aneignungsabsicht Bereicherungsabsicht Raub Räuberische Erpressung Smartphone Wegnahme

Diebstahl, § 242 StGB Schwerer Diebstahl

Der schwere Diebstahl mit einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug

16. September 2018 / 12. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Andere nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge sind solche, mit denen der Schließmechanismus ähnlich wie mit einem Schlüssel ordnungswidrig in Bewegung gesetzt wird.

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besonders schwerer Fall des Diebstahls Einbruchsdiebstahl Regelbeispiel Werkzeug

Diebstahl, § 242 StGB Schwerer Diebstahl

Neues zum Ladendiebstahl: Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung gegen Wegnahme bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls

12. September 2018 / 12. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Ob eine Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung in diesem Fall gewertet werden kann, war hier vom Bundesgerichtshof zu beantworten. Der Beschuldigte hatte in einem Kaufhaus zwei Tablets entwendet und wurde bei diesem Ladendiebstahl erwischt. Beim ersten Tablet schnitt er den Draht der Sicherungsspinne mit einem Messer durch, entfernte die Verpackung und ließ das Tablet von einem weiteren Beschuldigten einstecken. Beim zweiten Tablet ließ sich die Sicherungsspinne auch ohne Messer entfernen. Bei einer Sicherungsspinne handelt es sich um einen Elektrodraht, der ein Signal abgibt, sobald er durchtrennt wird oder wenn er die Verkaufsräume verlässt

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besonders schwerer Fall des Diebstahls Elektromarkt Ladendiebstahl Schutzvorrichtung Sicherungsspinne Tablet
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