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Schlagwort: Tablet

Diebstahl, § 242 StGB Schwerer Diebstahl

Neues zum Ladendiebstahl: Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung gegen Wegnahme bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls

12. September 2018 / 12. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Ob eine Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung in diesem Fall gewertet werden kann, war hier vom Bundesgerichtshof zu beantworten. Der Beschuldigte hatte in einem Kaufhaus zwei Tablets entwendet und wurde bei diesem Ladendiebstahl erwischt. Beim ersten Tablet schnitt er den Draht der Sicherungsspinne mit einem Messer durch, entfernte die Verpackung und ließ das Tablet von einem weiteren Beschuldigten einstecken. Beim zweiten Tablet ließ sich die Sicherungsspinne auch ohne Messer entfernen. Bei einer Sicherungsspinne handelt es sich um einen Elektrodraht, der ein Signal abgibt, sobald er durchtrennt wird oder wenn er die Verkaufsräume verlässt

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