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Prozessbetrug

Der Prozessbetrug ist eine besondere Form des Betruges gem. § 263. Normalerweise findet ein Betrug im Zweipersonenverhältnis statt. Eine Person wird mittels wahrheitswidriger Behauptung getäuscht. Aufgrund der Täuschung erleidet der Geschädigte einen Irrtum. Irrtumsbedingt kommt es zu einer Vermögensverfügung, die zu einem Vermögensschaden führt. Beim Prozessbetrug findet der Betrug in einem Dreipersonenverhältnis statt. Nicht der Geschädigte wird getäuscht. Vielmehr verfügt ein Dritter irrtumsbedingt über das Vermögen des Geschädigten. Um sich in einem Dreipersonenverhältnis wegen Betruges strafbar zu machen, muss der Dritte im Lager des Geschädigten stehen. Dies liegt vor, wenn der Dritte z.B. aufgrund gesetzlicher Ermächtigung über das Vermögen des Geschädigten verfügen kann. Der Richter ist befugt, rechtsverbindlich über das Vermögen der Parteien zu entscheiden. Deshalb führen wahrheitswidrige Aussagen einer Partei im Zivilprozess zu einem Prozessbetrug. Die Strafe für einen Prozessbetrug ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Betrug § 263 StGB Prozessbetrug

Freispruch vom Prozessbetrug – Springt die Staatsanwaltschaft im Dreieck?

25. April 2016 / 26. April 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Im Deutschen Bank Prozess wurden alle Angeklagten, allen voran Jürgen Fitschen, Rolf-Ernst Breuer und Josef Ackermann, durch das Landgericht München freigesprochen. Die Anklageschrift lautete auf Prozessbetrug gem. § 263 StGB.   Was macht einen Prozessbetrug aber besonders?  Normalerweise wird bei einem Betrug jemand durch wahrheitswidrige Tatsachen getäuscht. Aufgrund des eingetretenen Irrtums verfügt dieser Geschädigte über sein […]

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Deutsche Bank Prozess Dreiecksbetrug Freispruch Josef Ackermann Jürgen Fitschen Landgericht München Prozessbetrug Rolf-Ernst Breuer

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