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Üble Nachrede

Besonderer Teil StGB Strafrechtsdefinitionen Üble Nachrede

Die üble Nachrede – § 186 StGB

26. Oktober 2020 / 10. September 2020 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Die üble Nachrede gemäß § 186 StGB ist ein eigenständiger Tatbestand für Angriffe auf die Ehre. Heute wollen wir uns einmal damit beschäftigen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. In § 186 StGB heißt es: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen […]

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