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verbotene Kraftfahrzeugrennen

Strafrechtsdefinitionen verbotene Kraftfahrzeugrennen Verkehrsstrafrecht

Der Begriff des Rennens im neuen § 315d StGB

12. Dezember 2018 / 21. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Ein Rennen ist ein Wettbewerb oder ein Wettbewerbsteil zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, wobei es einer vorherigen Absprache nicht bedarf.

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Definition Rennen mit Kraftfahrzeugen

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