das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Mord / Totschlag Strafvollstreckung Strafvollzug Urteil- und Entscheidungsbesprechung
4. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben
Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg scheint es in den Gefängnissen an Personal zu fehlen. Dass darunter die Haftbedingungen der Inhaftierten nicht leiden dürfen, sollte selbstverständlich sein. Umso mehr verwundert, dass sich das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung am 20. Februar 2018 – 633 Vollz 26/18 erst dafür einsetzen musste, dass die Gewährung von Vollzugslockerungen von der Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht mit der Begründung des mangelnden Personals abgelehnt werden darf.
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Diebstahl, § 242 StGB Referendare Schwerer Diebstahl Strafrechtsdefinitionen
1. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben
Definition: Sonstige Werkzeuge oder Mittel sind alle Gegenstände, die sich nach Art ihrer Beschaffenheit in der konkreten Situation objektiv zur Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt eignen.
Diebstahl, § 242 StGB Raub Räuberische Erpressung Urteil- und Entscheidungsbesprechung
27. September 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben
Zueignungsabsicht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn sich der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die Substanz oder den Sachwert der fremden Sache einverleiben (Aneignung) und den Eigentümer dauerhaft von der Sachherrschaft ausschließen (Enteignung) will. An der Aneignung fehlt es, wenn die Sache nur zum Zwecke der Gebrauchsanmaßung weggenommen oder wenn sie lediglich zerstört, vernichtet, weggeworfen, beschädigt oder beiseite geschafft oder der Eigentümer durch den Sachentzug geärgert werden soll
Beste Unterhaltung Strafverteidiger
26. September 2018 / 24. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben
Als Strafverteidiger liest man nicht so häufig Krimis. Manhatten Tenderloin hatte ich zufällig in der Hand und er hat mich überzeugt. Wer mal in der Zeit zurückversetzt werden möchte, dem sei der Krimi Manhatten Tenderloin von Sylvie Braesi ans Herz gelegt. Rechtsanwalt Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg
Beste Unterhaltung Rechtsanwalt für Strafrecht
25. September 2018 / 24. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben
In Berlin gibt es immer wieder neue Straßen oder Straßen, die umbenannt werden. Nicht so aber mit der Wiener Straße. Diese konnte man schon vor 100 Jahre erreichen. Heute benutzt man die U-Bahn oder den Bus, damals gab es die Straßenbahn:
Strafrechtsdefinitionen Urkundenfälschung
24. September 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben
Definition: Unter Verfälschen einer echten Urkunde versteht man jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts der Urkunde, sodass der geänderte Inhalt nicht mehr von dem scheinbaren Aussteller herrührt.
Revision Richter Schöffe Strafprozessrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung
19. September 2018 / 19. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu „Glauben Sie tatsächlich den Quatsch, den Sie hier erzählen?“ – Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit
Ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit ist nach § 24 StPO begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Nach § 31 StPO gilt dieser Vorschrift auch für Schöffen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH liegt ein solcher Grund vor, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die die erforderliche Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann. Maßstab für die Beurteilung ist dabei ein vernünftiger bzw. ein verständiger Angeklagter.