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Schlagwort: 5 StR 205/23

Jugendstrafrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Verhandlung über Jugendstrafsache – Journalist als Anwesender?

11. März 2024 / 3. Juli 2026 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Verhandlungen im Strafrecht sind gemäß § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auch unbeteiligte Bürgen können daher an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen.  Dadurch sollen Gerichte kontrolliert werden und den Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich von der Rechtmäßigkeit des Rechtsfindungsprozesses überzeugen zu können. Anders ist diese Vorgehensweise im Jugendstrafrecht geregelt. „Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht […]

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5 StR 205/23 Journalist Jugendlicher Jugendstrafrecht Öffentlichkeitsgrundsatz
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