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Schlagwort: 6 StR 516/22

Körperverletzung Räuberische Erpressung Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Nur der Zeugenbeweis reicht nicht aus

5. Juni 2023 / 3. Juli 2026 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Im Strafverfahren können verschiedenste Beweismittel eingesetzt werden. Sie können in Personen- und Sachbeweise unterteilt werden. Zu den Personenbeweisen zählen Zeugenaussagen und das Geständnis des Täters. Sachbeweise sind dagegen Spuren, Gutachten und Tatmittel. Eines der gebräuchlichsten Beweise ist der Zeugenbeweis, der aber durch Falschaussagen und allgemein durch eine fragliche Glaubwürdigkeit nicht selten zu Problemen führt. Mit […]

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6 StR 516/22 Bewährung Beweis Beweisqualität Körperverletzung Räuberische Erpressung Wahllichtbildvorlage Zeuge
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