Strafrechtsdefinitionen § 80a StGB Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression 11. Dezember 2024 / 3. Juli 2026 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Diese Norm ist die erste des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs. Dabei ist sie wohl nicht alltäglich im Strafrecht, jedoch sehr interessant. § 80a StGB Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe […] Weiterlesen » Aufstacheln Aufstacheln zum Verbrechen Definition StGB Strafrecht