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Schlagwort: besondere Schwere der Schuld

Allgemein Mord / Totschlag

Mit dem Rollator durch den Knast

17. Juni 2014 / 16. Juni 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Mord ist das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Mord wird gem. § 211 Abs. 1 StGB ausnahmslos mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Doch bedeutet lebenslange Haft nicht immer, dass der Verurteilte sein restliches Leben lang tatsächlich im Gefängnis bleibt. Manch einer bricht aus dem Gefängnis aus, manch anderer wird nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen. Möglich machen […]

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15 Jahre besondere Schwere der Schuld Bewährung lebenslange Freiheitsstrafe
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