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Schlagwort: Betroffensein

Diebstahl, § 242 StGB Raub räuberischer Diebstahl Strafrechtsdefinitionen Verkehrsstrafrecht

Das Betroffensein auf frischer Tat im Rahmen des § 252 StGB

4. März 2015 / 22. Februar 2015 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Der räuberische Diebstahl ist ein Klassiker schlechthin. Als sogenanntes Anschlussdelikt kann er in Klausuren leicht eingebaut werden und sollte aufgrund der sehr hohen Relevanz des Diebstahls/Raubs unbedingt beherrscht werden. Damit das kein Problem wird, stellen wir heute das Merkmal des Betroffenseins auf frischer Tat vor. Zur Erinnerung hier der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, […]

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§ 252 StGB Betroffensein Definition frische Tat gefährliche Körperverletzung räuberischer Diebstahl
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