Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Wie kann man bei Drogendelikten die Strafe mildern?
/ von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Wer Drogen unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, begeht einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Kommen zusätzliche Umstände […]
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