Fahrerflucht § 142 StGB Referendare Strafrechtsdefinitionen Studium Verkehrsstrafrecht Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB 8. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden. Weiterlesen » Definitionen Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht Unfallflucht