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Schlagwort: Entfernen vom Unfallort

Fahrerflucht § 142 StGB Referendare Strafrechtsdefinitionen Studium Verkehrsstrafrecht

Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB

8. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB

Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden.

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Definitionen Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht Unfallflucht
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