Diebstahl, § 242 StGB Strafrechtsdefinitionen Der besonders schwere Fall des Diebstahls – die Gewerbsmäßigkeit 22. März 2013 / 23. November 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 2 Kommentare zu Der besonders schwere Fall des Diebstahls – die Gewerbsmäßigkeit Ein Klassiker strafrechtlicher Klausuren ist der gewerbsmäßige Diebstahl, der auch in der Praxis eine bedeutende Rolle spielt und deshalb heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein soll. § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall […] Weiterlesen » Diebstahl Diebstahl in besonders schwerem Fall Gewerbsmäßigkeit