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Schlagwort: nemo tenetur

Ladung zur Hauptverhandlung Rechtsanwalt für Strafrecht Richter Strafprozessrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Besser spät als nie – der Zeitpunkt des Beweisantrags

5. Januar 2016 / 3. Januar 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Richter und Laien unterscheidet eine für den Strafprozess ganz entscheidende Fähigkeit: Die Fähigkeit, zu jedem Zeitpunkt objektiv zu sein. Vielleicht ist der NSU-Prozess ein gutes Beispiel, um das Dilemma zu erklären. Wenn Beate Zschäpe nach zweieinhalb Jahren eine Aussage macht, folgert ein Laie daraus, dass diese Aussage nach solch einer langen Zeit des Schweigens erlogen […]

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Beweisantrag Hauptverhandlung nemo tenetur Selbstbelastungsfreiheit Verteidiger
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