Strafrechtsdefinitionen Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – objektiv zurechenbar 4. Februar 2010 / 27. Januar 2010 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert (sog. Grundformel- Wessels/Beulke, AT Rn 179 Vorschlag für weitere Definitionen? Weiterlesen » objektiv zurechenbar