Strafrechtsdefinitionen Urkundenfälschung Urkundenfälschung – Wann wird eine echte Urkunde verfälscht? 24. September 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Definition: Unter Verfälschen einer echten Urkunde versteht man jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts der Urkunde, sodass der geänderte Inhalt nicht mehr von dem scheinbaren Aussteller herrührt. Weiterlesen » Definition echte Urkunde Urkunde Verfälschen
Allgemein Der Begriff des Verfälschens einer echten Urkunde im Rahmen des § 267 Abs. 1 StGB 13. Juni 2014 / 5. Juni 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Mit dem Tatbestand der Urkundenfälschung dürften die Leser, die unseren Blog regelmäßig verfolgen, schon vertraut sein. Vielleicht kann sich der ein oder andere sogar noch an die Definition des Herstellens einer unechten Urkunde erinnern, die wir Ihnen an dieser Stelle schon vorgestellt haben. Heute wollen wir uns einer anderen Handlungsalternative des Tatbestands, nämlich der Verfälschung […] Weiterlesen » § 267 StGB Definition Urkundenfälschung Verfälschen