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Geldfälschung

Geldfälschung Strafrechtsdefinitionen Studium

Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?

11. Februar 2019 / 6. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?

Die Sonderfälle der Urkundendelikte geraten häufig in Vergessenheit, sind jedoch angesichts der hohen Strafandrohungen nicht zu unterschätzen. So wird in § 146 StGB die Fälschung von Geld mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Die Unechtheit bestimmt sich zwar nach den allgemeinen Grundsätzen der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, enthält jedoch die beiden Tatbestandsvarianten des Nachmachens oder Verfälschens von Geld. Das Merkmal „Nachmachen‘“ nach Abs. 1 Nr. 1 wollen wir nun im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennen lernen.

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Definitionen lernen Falschgeld Verbrechen

Geldfälschung Strafrechtsdefinitionen

Das Merkmal des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtes Geld nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB

9. September 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Die Geldfälschung ist einer der Tatbestände, die man im Studium entweder gar nicht oder nur am Rande kennenlernt. Trotzdem sollte man den Prüfer auch auf diesem unbekannten Gebiet mit ein paar Grundkenntnissen erfreuen können. Wir erklären daher heute den Begriff des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtes Geld, der in § 146 des Strafgesetzbuches geregelt ist. […]

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§ 146 StGB Falschgeld Inverkehrbringen

Beste Unterhaltung Geldfälschung Schwarzfahren; § 265a StGB

Geldfälschung oder Schwarzfahren – Wem kann man noch trauen?

18. März 2011 / 18. Februar 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 4 Kommentare zu Geldfälschung oder Schwarzfahren – Wem kann man noch trauen?

Als ich heute mal mit dem Bus der BVG (für die Nichtberliner: Berliner Verkehrsbetriebe) unterwegs war, wollte ich mir mit einem fünf Euroschein eine Fahrkarte kaufen. Statt diesen Schein gleich zu sichern, griff der Busfahrer zu seinem Geldscheinüberprüfungsstift und wischte diesen über meine fünf Euronote. Erst als ihm das Ergebnis seiner Untersuchung gefallen hatte, zog […]

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§ 265a Beförderungserschleichung BVG Geldfälschung Leistungserschleichung Schwarzfahren

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