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Schwarzfahren; § 265a StGB

Wer beim Schwarzfahren erwischt wird, denkt regelmäßig nicht an die strafrechtlichen Konsequenzen. Neben der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelt droht eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung oder auch Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB. Als Strafe sieht § 265a StGB für jedes Schwarzfahren Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Besonderer Teil StGB Betrug § 263 StGB Schwarzfahren; § 265a StGB Urkundenfälschung

NEU! Jetzt noch mehr für Schwarzfahrer!

14. August 2015 / 13. August 2015 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Ab dem 01. Juli 2015 gilt bundesweit: Schwarzfahrer zahlen 60 €. In Berlin ist diese Umstellung von 40 € auf 60 € pünktlich in Kraft getreten. In München hat sie sich etwas verzögert, wie kürzlich auf diesem Bild gut zu sehen war. Auch in Hamburg kommt die Umstellung mit leichter Verspätung, nämlich ab dem 01. […]

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60 € Beförderungserschleichung erhöhtes Beförderungsentgelt Hamburg Schwarzfahren Strafverfahren

Besonderer Teil StGB Beste Unterhaltung Schwarzfahren; § 265a StGB

„Bei Schwarzfahrern sehen wir rot!“

10. August 2015 / 9. August 2015 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu „Bei Schwarzfahrern sehen wir rot!“

Auch in München ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt. Damit das auch wirklich jeder gut versteht, hat man in den Zügen sogar mehrsprachige Hinweisschilder angebracht: Sehr gelungen ist allerdings bereits die deutschsprachige Version der mahnenden Tafel: „Wenn Sie die Verkehrsmittel im MVV ohne gültigen Fahrausweis benutzen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 € fällig. Egal, ob Sie keine Fahrkarte besitzen oder […]

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Betrug Erschleichen von Leistungen München Schwarzfahren Urkundenfälschung

Schwarzfahren; § 265a StGB

Beim Schwarzfahren erwischt

9. Juli 2015 / 22. Mai 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

soll man nun die 40,00 € Strafe zahlen? Ein Erfahrungsbericht auf taz.de zeigt auf, dass man beim Schwarzfahren nur starke Nerven braucht. Um die 40,00 € Strafe kommt man nach diesem Bericht herum. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

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Beförderungserschleichung erhöhtes Beförderungsentgelt Schwarzfahren Strafe

Beste Unterhaltung Schwarzfahren; § 265a StGB

Die Fahrscheine, bitte

12. Januar 2015 / 12. Januar 2015 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Lieber einen geliehenen als gar keinen Fahrschein: Spaßbremse: Wir raten aus beruflicher Erfahrung von der Fahrt mit einem privat erworbenen Fahrschein ab. Ob man tatsächlich einen Original-Fahrschein in den Händen hält, erkennt letztlich nur das geschulte Auge des Kontrolleurs.

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Fahrausweis Nürnberg Öffentlicher Nahverkehr Schwarzfahren Tickets zweimal nutzen

Allgemein Schwarzfahren; § 265a StGB

Kontrollwahn bei der BVG

24. Juni 2014 / 17. Oktober 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 2 Kommentare zu Kontrollwahn bei der BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe ziehen momentan kräftig die Zügel an. Gerade bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, nach dem Umsteigen und auf längeren Fahrten hat man derzeit gute Chancen gleich mehrfach in den Genuss einer Kontrolle zu kommen. Zusätzlich zeigt die BVG inzwischen auch wenig Nachsicht mit mehrfach ohne Fahrausweis angetroffenen Nutzern. Wer 3x beim Schwarzfahren erwischt wird, muss seit einiger […]

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§ 265a StGB Beförderungserschleichung Ermittlungsverfahren Strafanzeige

Schwarzfahren; § 265a StGB

Wird Schwarzfahren bald teurer?

28. Mai 2014 / 17. Oktober 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wird bereits mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € sanktioniert. Zudem wird das Schwarzfahren als Beförderungserschleichung nach § 265a StGB gern auch mal strafrechtlich verfolgt. Zumindest auf der Einnahmenseite geht da doch sicher noch mehr .. dachte und kann sich das Bundesverkehrsministerium nun durchaus auch vorstellen. Im Gespräch ist eine Erhöhung auf […]

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§ 265a StGB Beförderungserschleichung erhöhtes Beförderungsentgelt Erschleichen von Leistungen Schwarzfahren

Allgemein Schwarzfahren; § 265a StGB

Freie Fahrt beim Schwarzfahren?

20. Mai 2014 / 20. Mai 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 2 Kommentare zu Freie Fahrt beim Schwarzfahren?

Wahrscheinlich sind die meisten regelmäßigen Nutzer von Bus und Bahn schon einmal schwarzgefahren. Wenn man erwischt wird, droht zunächst die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Wem dieses Risiko zu hoch ist, kann nach einem Bericht der Berliner Zeitung wenigstens in Stockholm eine Versicherung abschließen, die zahlt, wenn man beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Vorsicht ist aber […]

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Berliner Zeitung Leistungserschleichung Schwarzfahren Stockholm Versicherung
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