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Studium

Strafrechtsdefinitionen Studium Vorladung als Beschuldiger

Als Polizist, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ausgegeben – wann liegt ein Führen eines Titels im Sinne des § 132a StGB vor?

3. April 2019 / 2. April 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Als Polizist, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ausgegeben – wann liegt ein Führen eines Titels im Sinne des § 132a StGB vor?

Immer wieder kommen Mandanten in die Kanzlei, die eine Vorladung als Beschuldigter wegen Missbrauchs von Titeln erhalten haben. In den meisten Fällen entstehen solche Strafverfahren, weil sich die Betroffenen als Polizisten, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte ausgegeben haben sollen. Aber ist jede Inanspruchnahme einer Berufsbezeichnung oder eines Titels tatsächlich eine Straftat? Wir klären heute, wie der Begriff des Führens eines Titels im Sinne des § 132a StGB definiert ist und welche Verhaltensweisen erfasst sind.

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Definitionen lernen Führen Missbrauch von Titeln

Geldfälschung Strafrechtsdefinitionen Studium

Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?

11. Februar 2019 / 6. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?

Die Sonderfälle der Urkundendelikte geraten häufig in Vergessenheit, sind jedoch angesichts der hohen Strafandrohungen nicht zu unterschätzen. So wird in § 146 StGB die Fälschung von Geld mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Die Unechtheit bestimmt sich zwar nach den allgemeinen Grundsätzen der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, enthält jedoch die beiden Tatbestandsvarianten des Nachmachens oder Verfälschens von Geld. Das Merkmal „Nachmachen‘“ nach Abs. 1 Nr. 1 wollen wir nun im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennen lernen.

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Definitionen lernen Falschgeld Verbrechen

Besonderer Teil StGB Buchrezension Referendare Strafverteidiger Studium

Neuauflage erschienen: Münchener Kommentar zum StGB, Band 5 (§§ 263-358)

3. Januar 2019 / 3. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten 12 Seiten ausführlich besprochen.

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§ 315d StGB Großkommentar Kommentierung MüKo Münchener Kommentar

Falschbeurkundung im Amt Revision Studium Urkundenfälschung Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Neues vom Bundesgerichtshof: Prüfplakette eines Fahrzeugs stellt öffentliche Urkunde dar

2. Januar 2019 / 28. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Examenskandidaten aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich eine Entscheidung veröffentlicht, die zukünftig sicher Gegenstand von strafrechtlichen Examensklausuren sein wird. In der Entscheidung des BGH geht es um die Frage, ob die Prüfplakette eines Fahrzeugs die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde aufweist. Eine gute Möglichkeit für die Prüfungsämter, den Begriff der Urkunde und die Urkundendelikte wieder einmal vertiefter zu abzufragen.

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Examenswissen öffentliche Urkunde Prüfplakette Zulassungsbescheinigung Teil I

Körperverletzung Strafprozessrecht Strafverteidiger Studium Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook

27. Dezember 2018 / 28. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook

Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, ob es im Strafrecht die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe gibt. Bei meiner Antwort blicke ich dann häufig in enttäuschte Gesichter. Das Strafrecht kennt keine Prozesskostenhilfe. Im Strafrecht gibt es lediglich das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung, das in § 140 StPO geregelt ist. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so bestellt das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten zwar zunächst von der jeweiligen Landeskasse getragen werden. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, so muss er die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten, also auch die des Pflichtverteidigers, erstatten. Im Ergebnis heißt dies oft, dass Beschuldigte die Kosten eines Strafverfahrens tragen muss.

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Beiordnung Notwendige Verteidigung Pflichtverteidiger Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Richter Strafprozessrecht Strafverteidiger Studium Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Gericht bezeichnet Verteidiger als unverschämt – keine Besorgnis der Befangenheit

17. Dezember 2018 / 28. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Unter anderem hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Besorgnis der Befangenheit bereits entschieden, dass Spannungen zwischen dem Richter und dem Verteidiger, die während der Hauptverhandlung entstehen, in der Regel keine Ablehnung begründen können. Aus einem aktuellen Beschluss des BGH vom 29. August 2018 – 4 StR 138/18 geht hervor, dass dies selbst dann gilt, wenn der Richter dem Verteidiger eine „selektive Wahrnehmung“ vorhält und eine von ihm gestellte Zwischenfrage als „unverschämt“ bezeichnet.

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Ablehnungsgesuch Befangenheit

Referendare Revision Strafprozessrecht Studium Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Bundesgerichtshof stellt Strafverfahren wegen unwirksamer Anklage ein

14. Dezember 2018 / 18. Dezember 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Die Anklage und ihre Funktionen spielen in revisionsrechtlichen Urteilen nur selten eine Rolle. Kurz zur Erinnerung: Die Anklageschrift, deren Voraussetzungen in § 200 StPO geregelt sind, hat sowohl eine Informations- als auch eine Umgrenzungsfunktion. Der Beschuldigte soll mit der Anklageschrift über den gegen ihn erhobenen Vorwurf informiert werden. Zugleich legt die Anklageschrift den Sachverhalt fest. Sie muss die Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung demnach so genau bezeichnen, dass erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist. Fehlt es an dieser Konkretisierung, so ist die Anklage unwirksam. Es liegt dann ein Verfahrenshindernis vor

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Umgrenzungsfunktion Unwirksame Anklage Verfahrenshindernis
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