Besonderer Teil StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafrechtsdefinitionen Die Erregung öffentlichen Ärgernisses 21. Juni 2021 / 31. Mai 2021 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Die Erregung öffentlichen Ärgernisses stellt in Deutschland gemäß § 183a StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat dar. Aber was ist unter diesem Begriff genau zu verstehen? Wann macht man sich strafbar? In § 183a StGB heißt es indes wie folgt: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis […] Weiterlesen » Definition Erheblichkeit Erregung Erregung öffentlichen Ärgernisses Öffentlichkeit
Rechtsanwalt für Strafrecht Sexualstrafrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung im Sinne des § 184i Abs. 1 StGB 24. Oktober 2018 / 15. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs soll das Vorliegen einer Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ nach den, durch die Rechtsprechung bereits entwickelten, Auslegungskriterien zum Begriff der sexuellen Handlung nach § 184h Nr.1 StGB zu bestimmen sein. Danach könne eine Berührung objektiv, nach dem äußeren Erscheinungsbild, aber auch subjektiv, nach den Umständen des Einzelfalls sexuell bestimmt sein. Auch ambivalente Berührungen, die für sich genommen keinen sexuellen Charakter aufweisen können tatbestandsmäßig sein. Hierbei ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Täter von sexuellen Absichten geleitet war. Es reiche allerdings nicht aus, dass die Handlung allein nach der Vorstellung des Täters sexuellen Charakter habe. Weiterlesen » Erheblichkeit Sexualstrafrecht sexuelle Belästigung
Sexualstrafrecht sexueller Missbrauch von Kindern Urteil- und Entscheidungsbesprechung Sexueller Missbrauch eines Kindes – Wann liegt eine sexuelle Handlung vor? 10. Oktober 2018 / 8. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB bedarf es einer sexuellen Handlung. Diese muss entweder an dem Kind vorgenommen werden oder der Täter muss die Handlung an sich selbst von dem Kind vornehmen lassen. Laut der Begriffsbestimmung in § 184h StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, welche von einiger Erheblichkeit, im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut sind. Weiterlesen » Erheblichkeit sexuelle Handlung sexueller Missbrauch von Kindern
Sexualstrafrecht Strafrechtsdefinitionen Der Begriff der Erheblichkeit sexueller Handlungen im Sexualstrafrecht 27. Januar 2017 / 25. Januar 2017 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Das Sexualstrafrecht spielt sowohl im Studium als auch im Referendariat so gut wie keine Rolle. In der Praxis sind Sexualstraftaten dafür umso relevanter. Ein Grund mehr zu wissen, wann überhaupt eine sexuell relevante Handlung im Sinne des Sexualstrafrechts vorliegt. 184h Nr. 1 StGB bestimmt dazu, dass sexuelle Handlungen im Sinne dieses Gesetzes nur solche sind, […] Weiterlesen » § 184h StGB Erheblichkeit sexuelle Handlung