Besonderer Teil StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafrechtsdefinitionen Die Erregung öffentlichen Ärgernisses 21. Juni 2021 / 31. Mai 2021 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Die Erregung öffentlichen Ärgernisses stellt in Deutschland gemäß § 183a StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat dar. Aber was ist unter diesem Begriff genau zu verstehen? Wann macht man sich strafbar? In § 183a StGB heißt es indes wie folgt: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis […] Weiterlesen » Definition Erheblichkeit Erregung Erregung öffentlichen Ärgernisses Öffentlichkeit
NSU Verfahren Verlegung des NSU-Prozesses in einen anderen Saal 19. Mai 2013 / 18. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg Am Dienstag fand der zweite Verhandlungstag im NSU-Prozess statt, bei dem eine Reihe von weiteren Anträgen gestellt wurden bis letztendlich die Anklage verlesen werden konnte. Einen dieser Anträge stellte die Verteidigung von Beate Zschäpe, die forderte, die Hauptverhandlung in einem größeren Saal neu zu beginnen. Dies wärde notwendig, weil die beschränkte Kapazität des derzeitigen Saales […] Weiterlesen » Öffentlichkeit Saalverlegung