Beleidigung Revision Urteil- und Entscheidungsbesprechung
13. Februar 2019 / 12. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Flitzpiepen“ – eine strafrechtlich relevante Beleidigung?
Nach Auffassung des Amtsgerichts handelte es sich bei dem Begriff „Flitzpiepen“ um ein Synonym für Dummkopf, Trottel oder Depp und habe einen grundsätzlich abwertenden Charakter. Diese Feststellung stützt das Amtsgericht auf zwei Internetseiten. Das Oberlandesgericht hatte hierzu festgestellt, dass der sprachwissenschaftliche Hintergrund dieser Internetseiten unklar sei und es sich zudem auch nicht mit möglicherweise abweichenden Wortbedeutungen auseinandergesetzt hatte.
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Geldfälschung Strafrechtsdefinitionen Studium
11. Februar 2019 / 6. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?
Die Sonderfälle der Urkundendelikte geraten häufig in Vergessenheit, sind jedoch angesichts der hohen Strafandrohungen nicht zu unterschätzen. So wird in § 146 StGB die Fälschung von Geld mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Die Unechtheit bestimmt sich zwar nach den allgemeinen Grundsätzen der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, enthält jedoch die beiden Tatbestandsvarianten des Nachmachens oder Verfälschens von Geld. Das Merkmal „Nachmachen‘“ nach Abs. 1 Nr. 1 wollen wir nun im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennen lernen.
Gefährliche Körperverletzung Mord / Totschlag Referendare Richter Sanktionen Urteil- und Entscheidungsbesprechung
4. Februar 2019 / 3. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Aktuelle Beispiele zum Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB
Diese Entscheidungen zeigen, dass die Darstellung der Strafzumessungserwägungen sehr sorgfältig zu erfolgen hat. Bereits im Referendariat kann dies eine Rolle spielen, etwa in einem (prozessualen) Gutachten oder einer strafrechtlichen Revisionsklausur.
Bedrohung Urteil- und Entscheidungsbesprechung
28. Januar 2019 / 27. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Somit habe das Landgericht ein unmittelbares Ansetzen zur Begehung des Verbrechens bereits angenommen. Jedoch könne in der Verwirklichung eines Geschehens nicht zugleich seine Ankündigung liegen, wie der BGH unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 08. Juni 1984 – 2 StR 293/84 – erläutert. Insofern liegt hier kein Fall des „Inaussichtstellens“ eines Verbrechens vor, was eine Bedrohung jedoch voraussetzt.
Diebstahl, § 242 StGB
16. Januar 2019 / 15. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Vor diesem Hintergrund erscheint es möglicherweise auf den ersten Blick verwunderlich, wenn das Kammergericht es „nur“ als versuchten Diebstahl bewertet, wenn man mehrere Flaschen Parfüm festhält, diese in Zueignungsabsicht sichtbar durch die Geschäftsräume trägt und beim Verlassen des Geschäfts ein Alarmsignal auslöst
Urteil- und Entscheidungsbesprechung Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
7. Januar 2019 / 3. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Ausweislich seines Beschlusses vom 24. Januar 2018 – 1 StR 331/17 erwägt der BGH nun, diese Rechtsprechung zu ändern. Zukünftig sollen danach die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB und die damit verbundene Abführungspflicht insgesamt als vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum behandelt werden. Derjenige, der sich über seine Arbeitgebereigenschaft irrt, wäre demnach straflos, da er die Abführungspflicht nicht wissentlich und willentlich verletzen würde.
Besonderer Teil StGB Buchrezension Referendare Strafverteidiger Studium
3. Januar 2019 / 3. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten 12 Seiten ausführlich besprochen.