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Besonderer Teil StGB

Strafrechtsdefinitionen Urkundenfälschung

Wann wird eine unechte oder verfälschte Urkunde „gebraucht“ im Sinne des § 267 StGB?

22. Oktober 2018 / 15. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Unter dem Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde ist zu verstehen, dass die Urkunde dem zu Täuschenden mit der Möglichkeit der Wahrnehmung zugänglich gemacht wird.

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Definition Gebrauchen unechte Urkunde Urkundenfälschung verfälschte Urkunde

Diebstahl, § 242 StGB Raub Strafrechtsdefinitionen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Gemeinsame Tatbegehung von mindestens drei Personen – eine Bande im Sinne des StGB?

16. Oktober 2018 / 15. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen.

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Bande Bandendiebstahl Definition

Sexualstrafrecht sexueller Missbrauch von Kindern Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Sexueller Missbrauch eines Kindes – Wann liegt eine sexuelle Handlung vor?

10. Oktober 2018 / 8. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB bedarf es einer sexuellen Handlung. Diese muss entweder an dem Kind vorgenommen werden oder der Täter muss die Handlung an sich selbst von dem Kind vornehmen lassen. Laut der Begriffsbestimmung in § 184h StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, welche von einiger Erheblichkeit, im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut sind.

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Erheblichkeit sexuelle Handlung sexueller Missbrauch von Kindern

Fahrerflucht § 142 StGB Referendare Strafrechtsdefinitionen Studium Verkehrsstrafrecht

Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB

8. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB

Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden.

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Definitionen Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht Unfallflucht

Mord / Totschlag Strafvollstreckung Strafvollzug Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Personalmangel in der Justizvollzugsanstalt stellt keinen Grund dafür dar, einen Antrag auf Gewährung von Vollzugslockerungen abzulehnen

4. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg scheint es in den Gefängnissen an Personal zu fehlen. Dass darunter die Haftbedingungen der Inhaftierten nicht leiden dürfen, sollte selbstverständlich sein. Umso mehr verwundert, dass sich das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung am 20. Februar 2018 – 633 Vollz 26/18 erst dafür einsetzen musste, dass die Gewährung von Vollzugslockerungen von der Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht mit der Begründung des mangelnden Personals abgelehnt werden darf.

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Anhörungstermin Justizvollzugsanstalt Personalmangel Strafvollzug Vollzugslockerungen

Diebstahl, § 242 StGB Referendare Schwerer Diebstahl Strafrechtsdefinitionen

Diebstahl mit Waffen – was sind sonstige Werkzeuge oder Mittel?

1. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Sonstige Werkzeuge oder Mittel sind alle Gegenstände, die sich nach Art ihrer Beschaffenheit in der konkreten Situation objektiv zur Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt eignen.

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Definitionen Diebstah mit Waffen sonstige Mittel sonstige Werkzeuge

Diebstahl, § 242 StGB Raub Räuberische Erpressung Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Neues vom Bundesgerichtshof: Keine Aneignungsabsicht bei bloßer Mitnahme eines Smartphones zur Kontrolle des Partners

27. September 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Zueignungsabsicht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn sich der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die Substanz oder den Sachwert der fremden Sache einverleiben (Aneignung) und den Eigentümer dauerhaft von der Sachherrschaft ausschließen (Enteignung) will. An der Aneignung fehlt es, wenn die Sache nur zum Zwecke der Gebrauchsanmaßung weggenommen oder wenn sie lediglich zerstört, vernichtet, weggeworfen, beschädigt oder beiseite geschafft oder der Eigentümer durch den Sachentzug geärgert werden soll

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Aneignungsabsicht Bereicherungsabsicht Raub Räuberische Erpressung Smartphone Wegnahme
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