Schwarzfahren; § 265a StGB

Höhere Strafe beim Schwarzfahren hat keine Wirkung

Wer hätte das Gedacht – höhere Strafen haben keine Auswirkung auf das Schwarzfahren!

In der Kriminologie gibt es die Ansicht, dass hohe Strafen abschrecken. Obwohl in Amerika viele Menschen in Todeszellen sitzen, werden weiterhin Straftaten begangen. Nicht nur am oberen Ende der Kriminalität versagt die Abschreckung. Auch beim Schwarzfahren hat die Erhöhung der Strafe von 40,00 € auf 60,00 € keine Auswirkungen gezeigt. Nach einem Bericht von rp-online soll die Anzahlt der Schwarzfahren nach Erhöhung des Beförderungsentgeltes nicht zurückgegangen sein, vielmehr sollen genauso viele Menschen beim Schwarzfahren erwischt worden sei. Neben dem Erhöhten Beförderungsentgelt droht noch eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung gem. § 265a StGB. § 265a StGB sieht für die Beförderungserschleichung Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

 

Fazit: Die Erhöhung der Strafe zeigt keine Wirkung. Wer Straftaten im Zusammenhang mit dem Schwarzfahren verhindern möchte, sollte den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich anbieten.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin

To top