Kategorie: Betrug § 263 StGB

Der Betrug wird in § 263 StGB strafrechtlich erfasst. § 263 StGB sieht als Straße für einen einfachen Betrug Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Ein schwerer Betrug gem. 263 Abs. 3 StGB sieht als Strafmaß Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Ein schwerer Betrug kommt insbesondere bei Gewerbsmäßigkeit in Betracht oder wenn Betrugstaten durch eine Bande begangen werden.

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