Kategorie: Fahrerflucht § 142 StGB

Die Unfallflucht oder Fahrerflucht ist ein häufiges Verkehrsdelikt. Strafrechtlich wird die Fahrerflucht als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in § 142 StGB erfasst. Sanktionen und Folgen bei einer Fahrerflucht sind vielfältig. Zunächst droht eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und damit ein Eintrag im Führungszeugnis. Nach einer Fahrflucht droht noch vor einer Verurteilung die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Urteil kann dann die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre für die Neuerteilung angeordnet werden. Dies bedeutet, dass man seinen alten Führerschein nicht wiederbekommt. Vielmehr muss man einen Eintrag auf Neuerteilung eines Führerscheins stellten. Sollte eine Entziehung der Fahrerlaubnis unterbleiben, droht ein Fahrverbot. Hier wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen. Man erhält bei einem Fahrverbot aber seinen Führerschein wieder zurück. Weiterhin drohen Punkte im Verkehrszentralregister und versicherungsrechtliche Konsequenzen.

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