Beste Unterhaltung Schwarzfahren; § 265a StGB

Die Fahrscheine, bitte

Lieber einen geliehenen als gar keinen Fahrschein:

via Schlecky Silberstein

Spaßbremse: Wir raten aus beruflicher Erfahrung von der Fahrt mit einem privat erworbenen Fahrschein ab. Ob man tatsächlich einen Original-Fahrschein in den Händen hält, erkennt letztlich nur das geschulte Auge des Kontrolleurs.

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