Welcher Kosmetikartikel führte in den 90er Jahren zu jener berühmten Entscheidung, in der der Bundesgerichtshof in Strafsachen urteilte, dass ein offensichtlich ungefährlicher Gegenstand kein taugliches Tatmittel im Sinne des § 250 I Nr. 1b StGB (Raub mit sonstigen Werkzeugen und Mitteln) sein kann?
Auflösung übermorgen!
Konstantin Stern
roman
Ein Lippenpflegestift.
Ivan
Labello
R4V3BROT
Das war ein Labello!
(Aktenzeichen 4 StR 147/96)
lars
Ein Labello, der im Rücken drückte.
Andre
Es war wohl ein Labello, das Urteil ist von 1997. Das habe ich aber nicht gewusst, sondern ergooglet.
suparena
Ein Labello, oder?
…oder ohne Schleichwerbung: Lippenpflege(stift)
Robson
Lippenstift
Debe
Ich weiß zwar nicht von einem wirklichen Fall, mir kam aber spontan der Lippenstift, einer anderen Person an den Bauch gehalten, in den Sinn – kennt man in diversen Variationen aus dem Fernsehen. Oder auch etwas anders aus http://www.youtube.com/watch?v=9vW6sl2CNCo 🙂