Allgemein

Polizeigewalt am 1. Mai

Der 1. Mai ist vorbei und überall tauchen wieder Videos auf, die zeigen, wie Polizisten mit nicht gerechtfertigter Härte gegen Menschen vorgehen.

Unter YouTube ist zu sehen, wie ein Polizist einer am Boden liegenden Person im Vorbeirennen gegen die Kopft tritt.

Im Vorgang der Polizei wird wahrscheinlich wieder stehen:

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Aufgrund solcher Vorfälle ist es nicht nachzuvollziehen, warum die Ermitttlungsbehörden von zunehmende Gewalt gegenüber der Polizei sprechen und eine Verschärfung des § 113 StGB fordern.

Auch meine Erfahrungen am 1. Mai zeigen, dass die Polizisten Größtenteils nicht hinreichend vorbereitet werden. Bereits in einfach gelagerten Fällen war verbal Aggression zu verspüren.

Immerhin konnte ich aber ein freundliches Gespräch zwischen einem Polizisten und einem Demonstranten mithören, in welchem der Polizist dem Demonstranten freundlich § 127 Abs. 1 StPO, das Jedermannsfestnahmerecht, erklärte.

Der Polizist aus Sachsen Anhalt gab an, dass er mal Jura studiert habe und sich dann für den Polizeidienst entschieden habe. Vielleicht sollte der Polizeidienst mehr rechtliche Ausbildung erhalten.

Mir gab ein Polizist gegenüber an, als ich ihn um 15.00 Uhr  fragte, wie lange denn noch seine Schicht wäre, dass er wahrscheinlich bis 24 Uhr arbeiten müsse. Als ich mein Bedauern ausdrückte, meinte er lachend, dass dies ja nun mal sein Beruf wäre und er auch dafür sehr gut bezahlt wird.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

To top