Strafrechtsdefinitionen

Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Amtsträger

Amtsträger – Legaldefinition

ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB, wer dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen

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