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Stromeuro – Was regen sich die Griechen auf?

In einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin benötigte mein gebeutelter Rechner mal wieder ein wenig Strom.

Vor dem Hintergrund von § 248 c StGB (Enziehung elektrischer Energie) wandte ich mich freundlich an die Protokollführerin und erkundigte mich, ob es möglich wäre, meinen Rechner an ihre Steckdose anzuschließen. Mit einem Lächeln meinte sie, dass dies möglich wäre, ich müsste nur den Stromeuro zahlen. Nach meinem Hinweis, dass ich als Rechtsanwalt auch Teil der Strafrechtspflege sei und die Protokollführerin ja wohl auch nicht für ihren Strom bezahlen müsse, wurde ich eines Besseren belehrt.

Mir wurde mitgeteilt, dass jedes Jahr ein Beamter durch die Amtsstuben geht und alle privaten Geräte zählen würde. Pro privates Gerät müsse EIN EURO gezahlt werden. Ich dachte zuerst, dass man sich über mich lustig machen würde, doch wurden die Ausführungen durch die Vorsitzende Richterin bestätigt. Aufgrund der Ehrfürchtigkeit der Vorsitzenden Richterin gibt es für mich nun keinen Grund mehr, denn Ausführungen der Protokollführerin keinen Glauben zu schenken.

Auch die Saalwachtmeister gaben an, dass bei ihnen bereits vor einigen Jahren mal ein Beamter zum Abkassieren vorbeigekommen sei. Seitdem habe sich dieser Beamte aber nicht mehr gemeldet.

Nach dieser erschütternden Nachricht habe ich mir nur gedacht, warum sich die Griechen nur so aufregen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder griechische Beamte dort pro Gerät einen Euro zahlt.

Leid tut mir aber auch wenig der dienstbeflissene Beamte, der das Geld einsammeln muss. Ob er auch in die Schränke schaut?

Immerhin soll in der Ankündigungsmail stehen, dass man freundlich mit dem Beamten umzugehen habe.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
www.verteidiger-berlin.info

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