Strafrechtsdefinitionen § 223 Körperverletzung; Gesundheitsschädigung 31. Juli 2024 / 29. Juli 2024 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Gesundheitsschädigung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der […] Weiterlesen » § 223 StGB Definition Gesundheitsschädigung Körperverletzung Strafrecht