Besonderer Teil StGB Mord / Totschlag Urteil- und Entscheidungsbesprechung Provozierter Totschlag 12. Juli 2021 / 28. Juni 2021 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Im Falle einer vorangegangenen Tatprovokation, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein minder schwerer Fall des Totschlags gem. § 213 StGB angenommen werden. Hierbei sind Misshandlung und schwere Beleidigung relevante Provokationen i. S. v. § 213 1. Alt. StGB. Liegen diese Voraussetzungen vor, setzt die Strafrahmenmilderung ferner voraus, dass der Täter „ohne eigene Schuld“ zum Zorn gereizt […] Weiterlesen » § 213 StGB BGH 2 StR 378/19 Strafrecht Totschlag