Strafrechtsdefinitionen Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Amtsträger 24. Februar 2010 / 25. Februar 2010 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 5 Kommentare zu Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Amtsträger Amtsträger – Legaldefinition ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB, wer dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen Vorschlag für weitere Definitionen? Weiterlesen » Amtsträger