Verstoß BtMG - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, eine reine Gehilfentätigkeit? 16. Mai 2020 / 16. Mai 2020 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Eine Täterschaft wird bei demjenigen angenommen, der die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Gehilfe dagegen ist, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Das Aufbewahren von Betäubungsmitteln und Bedienen an den Vorräten allein stellt grundsätzlich kein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar. Vielmehr ist dies als Beihilfe zum […] Weiterlesen » Aufbewahrung Betäubungsmiteel Beihilfe Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Mittäterschaft