Diebstahl, § 242 StGB Kein vollendeter Diebstahl, wenn man Waren aus Geschäftsräumen sichtbar wegträgt 16. Januar 2019 / 15. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Vor diesem Hintergrund erscheint es möglicherweise auf den ersten Blick verwunderlich, wenn das Kammergericht es „nur“ als versuchten Diebstahl bewertet, wenn man mehrere Flaschen Parfüm festhält, diese in Zueignungsabsicht sichtbar durch die Geschäftsräume trägt und beim Verlassen des Geschäfts ein Alarmsignal auslöst Weiterlesen » Beobachtung Gewahrsam Gewahrsamsenklave heimliches Delikt Ladendiebstahl Sachherrschaft