Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Urteil- und Entscheidungsbesprechung Verstoß BtMG - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Einziehung von Macheten und Messern – Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 10. Juli 2023 / 5. Juli 2023 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben „Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.“ (§ 74 Abs. 1 StGB) So auch im vorliegenden Fall: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt […] Weiterlesen » 5 StR 393/22 Betäubungsmittel Bewaffnetes Handeltreiben Einhandmesser Einziehung Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Karambitmesser Machete Springmesser
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Urteil- und Entscheidungsbesprechung Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Armbrust, Machete und ein Schwert als Waffen für einen Drogenhandel 23. Januar 2023 / 4. Januar 2023 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird nahezu jeder Umgang mit Drogen, zu denen etwa Cannabisprodukte, Heroin, Kokain und Amphetamine zählen, unter Strafe gestellt. Dabei sind die erwarteten Strafen meist sehr empfindlich vorgesehen. Das Betäubungsmittelgesetz sieht jedoch auch Möglichkeiten zur Minderung der Strafe vor. So auch im § 30a Abs. 3 BtMG, mit dem sich der Bundesgerichtshof (2 […] Weiterlesen » 2 StR 498/20 Armbrust Betäubungsmittel Bewaffnetes Handeltreiben Katana-Schwert Machete Reizstoffsprühgerät Schlagstock
Besonderer Teil StGB Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Urteil- und Entscheidungsbesprechung Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 22. März 2021 / 23. März 2021 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Wer mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Ist man dabei auch noch bewaffnet, so verschiebt sich der Strafrahmen drastisch nach oben. So heißt es in § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge […] Weiterlesen » Betäubungsmittel Bewaffnetes Handeltreiben Drogen Waffen