Diebstahl, § 242 StGB Schwerer Diebstahl Der schwere Diebstahl mit einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug 16. September 2018 / 12. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Definition: Andere nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge sind solche, mit denen der Schließmechanismus ähnlich wie mit einem Schlüssel ordnungswidrig in Bewegung gesetzt wird. Weiterlesen » besonders schwerer Fall des Diebstahls Einbruchsdiebstahl Regelbeispiel Werkzeug
Diebstahl, § 242 StGB Strafrechtsdefinitionen Das Merkmal des Einsteigens im Rahmen des Diebstahls im besonders schweren Fall 15. Oktober 2014 / 16. Oktober 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Das Merkmal des Einsteigens im Rahmen des Diebstahls im besonders schweren Fall Klappe die Dritte – auch heute geht es wieder einmal um den Tatbestand des Einbruchsdiebstahls. Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des umschlossenen Raums und den des Einbrechens wiederholt haben, folgt heute der Begriff des Einsteigens. So sitzen in der Klausur bald alle Varianten des Einbruchsdiebstahls perfekt. Zur Erinnerung hier noch einmal der […] Weiterlesen » Definition Einbruchsdiebstahl Einsteigen
Diebstahl, § 242 StGB Strafrechtsdefinitionen Das Merkmal des Einbrechens beim Diebstahl in einem besonders schweren Fall 29. September 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Das Merkmal des Einbrechens beim Diebstahl in einem besonders schweren Fall In der letzten Woche haben wir uns im Rahmen unserer fleißigen Definitionswiederholung mit dem Begriff des umschlossenen Raums befasst. Was jetzt noch fehlt sind die verschiedenen Handlungsalternativen des Einbruchsdiebstahls. Wir beginnen mit dem naheliegendem Merkmal des Einbrechens. Zur Erinnerung noch einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr.1 StGB: In besonders schweren Fällen wird […] Weiterlesen » § 243 StGB Diebstahl in besonders schwerem Fall Einbruchsdiebstahl
Diebstahl, § 242 StGB Strafrechtsdefinitionen Der Begriff des umschlossenen Raumes als besonders schwerer Fall des Diebstahls 16. September 2014 / 16. September 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 2 Kommentare zu Der Begriff des umschlossenen Raumes als besonders schwerer Fall des Diebstahls Der Diebstahl gehört zu den Klassikern der strafrechtlichen Klausur. Eine Reihe von Problemen verbergen sich jedoch nicht in § 242 StGB selbst, sondern in seinen Qualifikationen und Regelbeispielen. Besonders der Einbruchsdiebstahl ist von besonderer Klausurrelevanz und sollte daher sicher beherrscht werden. Deshalb wiederholen wir heute den Begriff des umschlossenen Raumes in § 243 Abs. 1 […] Weiterlesen » § 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls Einbruchsdiebstahl umschlossener Raum