Brandstiftung Urteil- und Entscheidungsbesprechung Keine besonders schwere Brandstiftung bei Aufhebung der Wohnnutzung 17. Oktober 2019 / 17. Oktober 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Eben dieser Fall schien von § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst zu sein. Entsprechend wertete das Landgericht die Tat als besonders schwere Brandstiftung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Im Revisionsverfahren wies der Generalbundesanwalt jedoch auf einen wichtigen Umstand hin, den das Landgericht außer Acht gelassen hatte. Weiterlesen » Aufhebung besonders schwere Brandstiftung Bungalow Entwidmung Versicherungsbetrug Wohnung Zweck