Jugendstrafrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung 4 Jahre Jugendstrafe – zu hart? 1. Mai 2023 / 12. April 2023 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe nach § 17 JGG. Diese kann nach § 17 Abs. 2 JGG nur verhängt werden, wenn eine schädliche Neigung vorliegt oder wenn die Schwere der Schuld festgestellt wird. Zudem ist die Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich […] Weiterlesen » 4 StR 177/22 Erziehung Heranwachsender Jugendstrafe Jugendstrafrecht Messer Revision