Beste Unterhaltung Schwarzfahren; § 265a StGB Die Fahrscheine, bitte 12. Januar 2015 / 12. Januar 2015 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Lieber einen geliehenen als gar keinen Fahrschein: Spaßbremse: Wir raten aus beruflicher Erfahrung von der Fahrt mit einem privat erworbenen Fahrschein ab. Ob man tatsächlich einen Original-Fahrschein in den Händen hält, erkennt letztlich nur das geschulte Auge des Kontrolleurs. Weiterlesen » Fahrausweis Nürnberg Öffentlicher Nahverkehr Schwarzfahren Tickets zweimal nutzen