Betrug § 263 StGB Strafrechtsdefinitionen Der Begriff des Irrtums im Rahmen des § 263 StGB 26. August 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Der Betrugstatbestand ist einer der Klassiker in Examensklausuren. Unzählige Probleme verbergen sich hinter seinen einzelnen Tatbestandsmerkmalen. Damit diese in der Klausur nicht übersehen werden, wiederholen wir heute den Begriff des Irrtums. § 263 Abs. 1 StGB lautet: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch […] Weiterlesen » § 263 StGB Fehlvorstellung Irrtum