Brandstiftung Revision Studium Urteil- und Entscheidungsbesprechung Brandstiftung vor der Haustür der Exfreundin – keine Gefahr des Todes? 23. November 2018 / 20. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben s Inbrandsetzen eines Wohnhauses, indem sich die ehemalige Lebensgefährtin und die Kinder befinden, stellt unter Umständen keine besonders schwere Brandstiftung dar. Dies gilt selbst dann, wenn die Bewohner zur Flucht aus dem Wohnzimmer in eine von Zeugen ausgebreitete Decke springen müssen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. August 2018 – 4 StR 162/18 festgestellt. Weiterlesen » Brandstiftung Gefahr des Todes Qualifikation